Ihr Pflegeteam Fortuna kommt zu Ihnen, wir beraten Sie regelmäßig und auch spontan!

Pflegeteam Fortuna

Beratungsbesuche

Der Beratungsgrund: Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause ohne die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes betreut werden und dafür Pflegegeld erhalten, sind gesetzlich verpflichtet, sich regelmäßig zu ihrer Pflegesituation beraten zu lassen.

Häufigkeit der Beratungsbesuche

 

Pflegegrad 2 und 3

1 x halbjährlich (Pflicht)

Pflegegrad 4 und 5

1 x vierteljährlich / Jedes Quartal (Pflicht)

Pflegegrad 1

1 x halbjährlich (kann in Anspruch genommen werden)

Bei Kombileistungen

Die Häufigkeit des Beratungseinsatzes ist abhängig vom Pflegegrad

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Beratungseinsatz nach § 37.3