Wir kommen zu Ihnen!
Beratungseinsatz nach § 37.3
Ihr Pflegeteam Fortuna kommt zu Ihnen, wir beraten Sie regelmäßig und auch spontan!
Tel.: 040 309 36 301
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Pflegeteam Fortuna
Beratungsbesuche
Der Beratungsgrund
Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause ohne die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes betreut werden und dafür Pflegegeld erhalten, sind gesetzlich verpflichtet, sich regelmäßig zu ihrer Pflegesituation beraten zu lassen.
Häufigkeit der Beratungsbesuche
Pflegegrad 4 und 5 | 1 mal vierteljährlich / Jedes Quartal (Pflicht) |
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Pflegegrad 2 und 3 | 1 mal halbjährlich (Pflicht) |
Pflegegrad 1 | 1 mal halbjährlich (kann in Anspruch genommen werden) |
Bei Kombileistungen | Die Häufigkeit des Beratungseinsatzes ist abhängig vom Pflegegrad |
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